Gemäß § 11 (1) Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002) haben Betriebe mit mehr als 100 Arbeitnehmern einen fachlich qualifizierten Abfallbeauftragten sowie einen Stellvertreter zu bestellen.
Berufsbild Abfallbeauftragter
Der Abfallbeauftragte interpretiert die rechtlichen Anforderungen aus der Perspektive der jeweiligen Organisation und berücksichtigt dabei wichtige Melde- und Dokumentationspflichten. Er setzt das Abfallwirtschaftsgesetz im Unternehmen um und setzt dabei auf die Prinzipien Abfälle vermeiden, Abfälle wiederverwerten und Abfälle ordnungsgemäß entsorgen. Der Abfallbeauftragte erstellt Abfallwirtschaftskonzepte, erkennt Einsparpotenziale und schult Mitarbeiter. Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern sind gemäß § 11. (1) Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002) verpflichtet, einen fachlich qualifizierten Abfallbeauftragten sowie einen Stellvertreter zu bestellen.
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